Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
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