Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 285/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 9. März 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 384,69 Euro seit dem 31. August 2016 sowie aus 256,46 Euro seit dem 12. Oktober 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Kläger 16 vH und die Beklagte 84 vH zu tragen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
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