I.
Die Antragstellerin, ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden soll, ihr Finanzierungskonzept der Sozialraumbudgetierung im Bereich des Bezirksamts Bergedorf zu praktizieren.
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