Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 29.4.2004 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Erstattung von Vorstellungskosten sowie von Kosten für Folien und Fotokopien.
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