Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. Dezember 2014 aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Kosten des Beschwerdeverfahrens erstatten.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Auferlegung eines Ordnungsgeldes.
Im Laufe des vor dem Sozialgericht Berlin zum Az. S
Ich weise darauf hin, dass der Termin entfällt bzw. aufgehoben werden wird, wenn der Befundbericht entsprechend der Anforderung vom 02.07.2014 vor dem Termin eingereicht wird.
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