LSG Hessen - Beschluss vom 01.03.2006
L 4 B 41/06 RH
Normen:
SGG § 118 Abs. 1 ; ZPO § 381 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 16.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 RH 165/05

Ordnungsgeld wegen Ausbleiben eines ärztlichen Zeugen trotz ordnungsgemäßer Ladung

LSG Hessen, Beschluss vom 01.03.2006 - Aktenzeichen L 4 B 41/06 RH

DRsp Nr. 2007/20214

Ordnungsgeld wegen Ausbleiben eines ärztlichen Zeugen trotz ordnungsgemäßer Ladung

Das Übersehen der Ladung kann einen in seiner körperlichen und geistigen Wahrnehmungsfähigkeit nicht eingeschränkten Zeugen ebenso wenig wie ein Vergessen des Termins oder ein Irrtum über den Terminstag entschuldigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 118 Abs. 1 ; ZPO § 381 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Kassel, vom 16.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 RH 165/05