I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Beklagte gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Der Beklagte war bei der Klägerin als Kraftfahrer beschäftigt. Die Klägerin hat am 26.10.2004 vor dem Arbeitsgericht Flensburg Klage gegen den Beklagten erhoben und Rückzahlung von 1.802 EUR gefordert. Hierbei soll es sich um zu Unrecht erhaltene Spesen handeln.
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