LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.01.1999
L 13 AL 4379/97
Normen:
SGB I § 39 Abs. 1 § 48 Abs. 1 S. 1 ;

Opfergrenze bei Abzweigungen, für die ein Unterhaltstitel besteht

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.1999 - Aktenzeichen L 13 AL 4379/97

DRsp Nr. 2006/23810

"Opfergrenze" bei Abzweigungen, für die ein Unterhaltstitel besteht

Bei jeder Abzweigung ist als Grundlage für die Angemessenheit der Höhe des Auszahlungsbetrags eine "Opfergrenze" zu beachten, aus der sich ebenfalls eine Beschränkung der Abzweigungsentscheidung ergibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 39 Abs. 1 § 48 Abs. 1 S. 1 ;