SG Braunschweig, vom 28.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 VG 60/99
Opferentschädigung bei irrtümlicher Festnahme durch die Polizei
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen L 5 VG 6/05
DRsp Nr. 2007/20290
Opferentschädigung bei irrtümlicher Festnahme durch die Polizei
Ein tätlicher Angriff iS des OEG liegt auch bei einer sich infolge eines Identitätsirrtums gegen die falsche Person richtenden gewaltsamen polizeilichen Festnahme vor. Ist die dabei geleistete Gegenwehr des Opfers durch Notwehr gerechtfertigt, so liegt keine Mitverursachung nach § 2OEG vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]