Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Mainz vom 23.07.2012, Az. 4 O 382/11 einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
2.Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Hinweisen des Senates bis zum 14.02.2012 Stellung zu nehmen. Die Rücknahme der Berufung wird empfohlen.
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