Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "Schwarzarbeit" zu einer Geldbuße von 5.000 DM verurteilt. Die hiergegen gerichtete und auf die Verfahrens- und Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen bleibt ohne Erfolg.
1.
Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keine Verfahrensfehler ergeben.
a) Die vom Betroffenen erhobene Aufklärungsrüge ist nicht in einer den §§
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