A.
Der Betriebsrat verlangt im Zusammenhang mit einer an ihn gerichteten Beschwerde die Bildung einer Einigungsstelle.
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der beruflichen Rehabilitation. In ihrer Einrichtung werden auch erkrankte und schwerbehinderte Jugendliche behandelt. Unter Federführung ihres ärztlichen Leiters Dr. H. plant die Arbeitgeberin, schwer kranke jugendliche Heimbewohner in einer Regelwohngruppe zusammenzufassen und sie von spezialisierten Fachkräften betreuen zu lassen.
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