Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht München bestimmt.
I.
Der Kläger verfolgt aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber den Beklagten die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Der Kläger, gelernter Bankkaufmann, wurde im Jahre 1998 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses von seiner damaligen Arbeitgeberin, einer Bank, bei der Beklagten zu 1 angemeldet. Die danach zugesagte Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung führt er zwischenzeitlich mit eigenen Beiträgen fort (vgl. Versicherungsschein vom 07.09.2015, Bl. 33 d.A.). Sitz der Beklagten zu 1 ist C-Stadt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|