SG Karlsruhe, vom 15.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 RA 2278/03
Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2006 - Aktenzeichen L 7 R 4538/04
DRsp Nr. 2007/19788
Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
1. Voraussetzung für einen die Anwendung des § 44SGB X ausschließenden öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrages ist ein in der Sache gegenseitiges Nachgeben aufgrund bewusster Zweifel an der Rechtslage.2. Verletzungen von vertrauensschützenden Vorschriften des Verfahrensrechts unterfallen der Rücknahmepflicht im Rahmen des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]