öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß
BSG, Urteil vom 13.06.1989 - Aktenzeichen 2 RU 32/88
DRsp Nr. 1999/6725
öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß
1.Der durch § 76 Abs. 2 Nr. 3SGB IV dem Schuldner gewährte öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß gilt auch für Schadensersatzansprüche, die nach § 116 Abs. 1SGB X auf den Versicherungsträger übergegangen sind. Der Rechtsweg ist bei Streitigkeiten zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]