LSG Bayern - Beschluss vom 12.01.2007
L 15 B 837/06 SB KO
Normen:
ZuSEG § 9 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 SB 41/02

Notwendigkeit einer Taxibenutzung bei der Ersetzung von Fahrtkosten

LSG Bayern, Beschluss vom 12.01.2007 - Aktenzeichen L 15 B 837/06 SB KO

DRsp Nr. 2007/20050

Notwendigkeit einer Taxibenutzung bei der Ersetzung von Fahrtkosten

1. Ein anfänglich positives Votum des ärztlichen Sachverständigen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Taxibenutzung kann noch am gleichen Tag korrigiert werden. 2. Einer Verfahrensbeteiligten ist zumutbar, eine Verlegung des Untersuchungs- und Verhandlungstermins zu beantragen, bis wieder eine Begleitperson zur Verfügung steht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ZuSEG § 9 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Landshut, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 SB 41/02