SG Heilbronn, vom 07.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 2434/04
Notwendige Beiladung eines Trägers der Sozialhilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2006 - Aktenzeichen L 11 KR 5004/05
DRsp Nr. 2006/27523
Notwendige Beiladung eines Trägers der Sozialhilfe
Eine Verurteilung eines Sozialhilfeträgers scheidet auch nach Beiladung aus, da § 75 Abs. 5SGG nicht auf ihn anwendbar ist. Wenn im Vorfeld der Leistungserbringung keine Unklarheit über die Zuständigkeit für das Rehabilitationsbegehren bestand, so ist eine Beiladung nicht notwendig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]