Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.07.2013 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Erstattung von zusätzlichen Bewerbungskosten in Höhe von 30,98 EUR.
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