Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Der Kläger und Beschwerdeführer begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg, mit dem dieses die Erledigung eines Rechtsstreits durch Vergleich festgestellt hat, und die Durchführung des Berufungsverfahrens.
Der am ... 1962 geborene Kläger bezieht von dem Beklagten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit einer am 14. November 2007 beim Sozialgericht Magdeburg (
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