LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.02.2013
L 5 AS 57/13 NZB
Normen:
SGG § 144;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 07.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 282/12

Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Beschwerdestreitwert

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.02.2013 - Aktenzeichen L 5 AS 57/13 NZB

DRsp Nr. 2013/4528

Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Beschwerdestreitwert

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 144;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg, mit dem dieses die Erledigung eines Rechtsstreits durch Vergleich festgestellt hat, und die Durchführung des Berufungsverfahrens.

Der am ... 1962 geborene Kläger bezieht von dem Beklagten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit einer am 14. November 2007 beim Sozialgericht Magdeburg (SG) erhobenen Klage (S 4 AS 2469/07) wandte er sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 1. Februar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. November 2007. Der Beklagte hatte die Leistungen nach SGB II für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 2005 wegen Einkommenserzielung teilweise aufgehoben und insgesamt einen Erstattungsbetrag von 436,77 EUR geltend gemacht. Der Kläger führte zur Begründung dieser Klage aus, bei der Einkommensanrechnung seien Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsbekleidung sowie Freibeträge nicht ordnungsgemäß berücksichtigt worden.