BSG - Beschluss vom 19.03.2018
B 9 SB 10/18 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Mecklenburg-Vorpommern, vom 21.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 SB 7/17
SG Schwerin, - Vorinstanzaktenzeichen S 14 SB 168/12

NichtzulassungsbeschwerdePKH-VerfahrenPKH-FormularErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 19.03.2018 - Aktenzeichen B 9 SB 10/18 B

DRsp Nr. 2018/4896

Nichtzulassungsbeschwerde PKH-Verfahren PKH-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes grundsätzlich Voraussetzung, dass sowohl der Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, d.h. mit dem durch die PKHFV vom 06.01.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formulars, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden.

Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe: