BSG - Beschluss vom 14.03.2018
B 5 R 2/18 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 3; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 16.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 3072/17
SG Freiburg, vom 24.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 22 R 5678/15

NichtzulassungsbeschwerdePKH-VerfahrenPKH-FormularErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 14.03.2018 - Aktenzeichen B 5 R 2/18 BH

DRsp Nr. 2018/4894

Nichtzulassungsbeschwerde PKH-Verfahren PKH-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, d.h. mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die PKHFV vom 06.01.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird.

Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Januar 2018 vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 3; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe: