BSG - Beschluss vom 07.03.2018
B 13 R 3/18 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 339/17
SG Lübeck, vom 19.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 34 R 400/14

NichtzulassungsbeschwerdePKH-VerfahrenPKH-FormularErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 07.03.2018 - Aktenzeichen B 13 R 3/18 BH

DRsp Nr. 2018/4888

Nichtzulassungsbeschwerde PKH-Verfahren PKH-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Für die Bewilligung von PKH und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes Voraussetzung, dass nicht nur der Antrag auf PKH, sondern auch die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen auf dem dafür vorgeschriebenen Erklärungsformular bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird.

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. Dezember 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe:

Der Kläger hat mit einem undatierten, von ihm selbst unterzeichneten und am 21.2.2018 beim BSG eingegangenen Schreiben beantragt, ihm für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das ihm am 2.1.2018 zugestellte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.12.2017 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen. Dem Antrag war ein Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers beigefügt.