BSG - Beschluss vom 19.02.2018
B 14 AS 373/17 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 12.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 198/16
SG Augsburg, vom 16.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 59/16

NichtzulassungsbeschwerdePKH-VerfahrenGrundsatzrügeKlärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage

BSG, Beschluss vom 19.02.2018 - Aktenzeichen B 14 AS 373/17 B

DRsp Nr. 2018/4822

Nichtzulassungsbeschwerde PKH-Verfahren Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nur anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.

Die Anträge der Kläger, ihnen zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Oktober 2017 - L 7 AS 198/16 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin E., R., beizuordnen, werden abgelehnt.

Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung werden als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe: