Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.08.2016 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Übernahme von Betriebskosten für einen Traktor zur Beschaffung von Brennholz in Höhe von 19,00 EUR für die Jahre 2013 bis 2015 (insgesamt 684,00 EUR).
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