BSG - Beschluss vom 24.01.2018
B 14 AS 73/17 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Saarland, vom 19.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 1/16
SG Saarbrücken, vom 09.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 459/12

NichtzulassungsbeschwerdeGrundsatzrügeKlärungsbedürftige und klärungsfähige RechtsfrageFortbildung des Rechts durch die angestrebte Revisionsentscheidung

BSG, Beschluss vom 24.01.2018 - Aktenzeichen B 14 AS 73/17 BH

DRsp Nr. 2018/2982

Nichtzulassungsbeschwerde Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage Fortbildung des Rechts durch die angestrebte Revisionsentscheidung

Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nur dann anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 19. Juni 2017 - L 4 AS 1/16 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt T J ,S , beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe: