SG Hamburg, vom 17.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 AL 329/09
Nichtzulassungsbeschwerde bei Unterschreiten des BerufungsstreitwertesKeine grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Beurteilung von Verfügbarkeit bei arbeitslosigkeitsunschädlicher gesetzlich zugelassener Nebentätigkeit
LSG Hamburg, Urteil vom 11.09.2013 - Aktenzeichen L 2 AL 47/11
DRsp Nr. 2014/2633
Nichtzulassungsbeschwerde bei Unterschreiten des BerufungsstreitwertesKeine grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Beurteilung von Verfügbarkeit bei arbeitslosigkeitsunschädlicher gesetzlich zugelassener Nebentätigkeit
1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nach § 144 Abs. 2SGG scheidet mangels Klärungsbedürftigkeit aus, sofern sich die entscheidende Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz beantworten lässt oder nur die Anwendung schon entwickelter Rechtsgrundsätze auf den Einzelfall umstritten ist.2. Die Vereinbarung täglicher Arbeitsbereitschaft als verfügbarkeitsunschädlicher Umstand ist anhand des Gesetzeswortlauts und der vom BSG entwickelten Rechtsprechung zu beantworten.3. Eine kurzzeitige Beschäftigung unter 15 Stunden pro Woche schließt nach § 119 Abs. 3SGB III a.F. Beschäftigungslosigkeit gerade nicht aus. Auch die Beurteilung von Abrufarbeit ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung, u.a. des BAG, auf der Basis gesicherter Erkenntnisse eröffnet.
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