Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung.
Die Klägerin ist 1955 geboren und alleinstehend. Sie ist Diplom-Mathematikerin und seit dem 01.11.1982 bei der Beklagten als Technical Expert beschäftigt in der Abteilung "F E & A ", die zum Bereich "D D " gehört. Die Abteilung besteht aus 6 Arbeitnehmern. Zuletzt erhielt die Klägerin ein monatliches Entgelt in Höhe von 4.612,00 EUR.
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