Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.02.2009 in Sachen
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 09.06.2008 nicht aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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