1)Die Berufung des beklagten Vereins gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.08.2010 - 4 Ca
3317/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für den beklagten Verein zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Zahlungsansprüche der Klägerin aus Gleichbehandlungsgrundsätzen.
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