1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 01.12.2022 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer personellen Maßnahme.
Die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin ist eine Tochtergesellschaft der A. AG und erbringt Bauleistungen an der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland und Europa.
Der Antragsteller ist der für den "Wahlbetrieb 03", einen bei der Arbeitgeberin auf Grundlage eines Zuordnungstarifvertrags nach § 3 BetrVG gebildeten Wahlbetrieb, zuständige Betriebsrat.
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