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Im Ausgangsverfahren B 7 AL 4/02 B (G. ./. Bundesanstalt für Arbeit) wegen Rückforderung von Lohnkostenzuschüssen nach § 97 des Arbeitsförderungsgesetzes war die am 9. Januar 2002 vom Kläger eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 15. November 2001 mit Schriftsatz vom 13. Februar 2002, bei Gericht eingegangen am 14. Februar 2002, zurückgenommen worden.
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