SG Heilbronn, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 3581/03
Nahtlosigkeitsregelung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2005 - Aktenzeichen L 12 AL 2581/04
DRsp Nr. 2006/24421
Nahtlosigkeitsregelung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125SGB III verliert ihre Wirksamkeit, wenn der Rentenversicherungsträger verminderte Erwerbsfähigkeit iS von § 125 Abs 1 S 2 SGB III feststellt. Dabei ist unerheblich, ob die Feststellung des Rentenversicherungsträgers mit der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verbunden ist oder ob die Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]