Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2011 wird zurückgewiesen.
Der Berufungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.978,53 € festgesetzt.
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