LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.04.1998
2 (14) (5) Sa 1409/97
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg - 5 (3) Ca 326/97 - 20.06.97,

Nachwirkungen eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.1998 - Aktenzeichen 2 (14) (5) Sa 1409/97

DRsp Nr. 2002/8353

Nachwirkungen eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung

Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftsangehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.

Vorinstanz: ArbG Duisburg - 5 (3) Ca 326/97 - 20.06.97,