LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.05.1998
10 Sa 392/98
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ;
Fundstellen:
FA 1999, 64
FA 1999, 121
LAGE § 4 TVG Nachwirkung Nr. 9
ZTR 1998, 410
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 16.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1240/97

Nachwirkungen eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1998 - Aktenzeichen 10 Sa 392/98

DRsp Nr. 2002/8335

Nachwirkungen eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung

1. Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergeltung kraft betrieblicher Übung (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997 - 2 (14) Sa 997/97 - AuR 1998, 377). 2. Wird der Arbeitnehmer, der kraft betrieblicher Übung Anspruch aus einem Tarifvertrag erworben hat, von einer BGB -Gesellschaft (hier: Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe) übernommen, hat er auch gegenüber deren Gesellschaftern Anspruch auf die tariflichen Leistungen im Nachwirkungszeitraum.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Restbeträge des 13. Monatsentgelts für das Jahr 1996.

Der Kläger steht seit 1984 in einem (Stamm)-Arbeitsverhältnis zu der Beklagten zu 2) als gewerblicher Arbeitnehmer. Er ist nicht kraft Gewerkschaftszugehörigkeit tarifgebunden. In der Vergangenheit wurde er wiederholt zu verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes (nachfolgend: ARGE) abgeordnet.