»Auf tarifvertragliche Ausschlussfristen braucht in dem nach § 2 Abs. 1NachwG zu erstellenden Nachweis nicht hingewiesen zu werden. Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, sich auf tarifvertragliche Ausschlussfristen zu berufen, wenn die Fristen in der "Niederschrift" im Sinne des § 2 Abs. 1NachwG nicht erwähnt worden sind Divergenz zum Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2000 (Betrieb 2000, 724).«