Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zulassung des Klägers zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Juli 2003.
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