Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Ergänzung des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 13. November 2008.
Der Kläger hatte am 19. März 2007 beim Sozialgericht Berlin eine in Klage erhoben und schriftsätzlich mit Klageschriftsatz vom 19. März 2007 den Antrag angekündigt:
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