OVG Thüringen - Beschluss vom 17.05.2010
1 EO 854/10
Normen:
ThürSchulO § 64 Abs. 13; ThürSchulO § 67 Abs. 8; ThürSoFöV § 28; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 2 Abs. 1; SGB IX § 3 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2; SGB VIII § 35a;
Fundstellen:
DÖV 2010, 783
Vorinstanzen:
VG Weimar, vom 03.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 E 377/10

Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie in schulischen Prüfungen in Ausnahmefällen bei eingeschränktem Nachweis hinsichtlich der Kompensierung der Leistungsfähigkeit; Verwertungfähigkeit von Privatgutachten im gerichtlichen Verfahren; Wahrung der Chancengleichheit in der Regelschule für Kinder mit Behinderungen

OVG Thüringen, Beschluss vom 17.05.2010 - Aktenzeichen 1 EO 854/10

DRsp Nr. 2010/11888

Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie in schulischen Prüfungen in Ausnahmefällen bei eingeschränktem Nachweis hinsichtlich der Kompensierung der Leistungsfähigkeit; Verwertungfähigkeit von Privatgutachten im gerichtlichen Verfahren; Wahrung der Chancengleichheit in der Regelschule für Kinder mit Behinderungen

Ein Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie in schulischen Prüfungen kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn damit der eingeschränkte Nachweis hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kompensiert werden kann.Zur Verwertung von Privatgutachten.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 3. Mai 2010 - 2 E 377/10 We - abgeändert, und ihr bei der Abschlussprüfung im Fach Mathematik am 19. Mai 2010 Nachteilsausgleich in Form einer Zeitverlängerung im Umfang von 25% der Bearbeitungszeit gewährt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben die Kosten des gesamten Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

ThürSchulO § 64 Abs. 13; ThürSchulO § 67 Abs. 8; ThürSoFöV § 28; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 2 Abs. 1; SGB IX § 3 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2; § 35a;