Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente
BSG, Urteil vom 23.05.1989 - Aktenzeichen 12 RK 66/87
DRsp Nr. 1999/6740
Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente
1. Unter der Geltung des § 393a Abs. 1RVO war ein Rentenversicherungsträger, der den Einbehalt von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente unterlassen hatte, zur Nachholung des Einbehalts nicht verjährter Beiträge in den für eine Aufrechnung geltenden Grenzen des § 51 Abs. 2 SGB I berechtigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]