LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.06.2022
L 28 BA 29/19
Normen:
SGG § 197a;
Fundstellen:
ZInsO 2022, 2487
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 26.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 198 KR 3895/15

Nachforderung von SozialversicherungsbeiträgenWegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbHFehlende Beteiligungsfähigkeit

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2022 - Aktenzeichen L 28 BA 29/19

DRsp Nr. 2022/10478

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH Fehlende Beteiligungsfähigkeit

Eine wegen Vermögenslosigkeit vor Klageerhebung gegen einen Betriebsprüfungsbescheid gelöschte GmbH ist nach § 70 Nr. 1 SGG nicht mehr beteiligungsfähig. Mit dem Entfallen der Rechtsfähigkeit der GmbH hat sich der ihr gegenüber zuvor ergangene Betriebsprüfungsbescheid auf sonstige Weise erledigt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Februar 2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 34.834,29 € festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 197a;

Gründe

I.

Die Klägerin, eine im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschte Kapitalgesellschaft, wendet sich gegen einen Betriebsprüfungsbescheid und die hiermit festgesetzte Forderung.