Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 34.834,29 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin, eine im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschte Kapitalgesellschaft, wendet sich gegen einen Betriebsprüfungsbescheid und die hiermit festgesetzte Forderung.
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