Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 19.9.2017 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 33.147,82 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
I. Dabei legt der Senat die Beschwerde der Antragstellerin dahingehend aus, dass sie die durch den Betriebsprüfungsbescheid vom 2.7.2014 in der Fassung des Bescheides vom 9.2.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.3.2017 durch die Antragsgegnerin erhobene Nachforderung für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2009 betrifft.
1. Zwar hat sie im ursprünglichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|