Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14.11.2013 in Fassung des Änderungsbeschlusses vom 29.11.2013 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 32.100,37 EUR festgesetzt. Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
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