LSG Bayern - Urteil vom 24.01.2018
L 14 R 820/14
Normen:
KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
NZS 2019, 119
Vorinstanzen:
SG München, vom 25.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 27 R 1664/12

Nachforderung von KünstlersozialabgabeUnternehmensbegriff des KSVGKeine Gewinnerzielungsabsicht erforderlichNachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit des Unternehmers

LSG Bayern, Urteil vom 24.01.2018 - Aktenzeichen L 14 R 820/14

DRsp Nr. 2018/18103

Nachforderung von Künstlersozialabgabe Unternehmensbegriff des KSVG Keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich Nachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit des Unternehmers

1. Der Unternehmensbegriff wird nach ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Begründung zum Entwurf des KSVG dahingehend definiert, dass die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, ständig Werke und Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen und verwerten.2. Nur eine nachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit ist insoweit im Gegensatz zu einer Gewinnerzielungsabsicht erforderlich. 3. Die Tätigkeit, die zur Abgabepflicht führt, muss nicht den Hauptzweck des Unternehmens bilden.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand