Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. Januar 2013 - S
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte vom Kläger rückständige Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und zur Sozialen Pflegeversicherung nachfordern kann.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|