Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.09.2008 - 15 Ca 1470/08 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, Ruhezeiten zu vergüten, die notwendig wurden, weil der Kläger während nächtlicher Bereitschaftsdienste zur Arbeit herangezogen wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|