Ein Zupfinstrumentenmacher ist kein Künstler iS des § 2 S. 1 KSVG. Die gebauten Instrumente können nicht als Werke der bildenden Kunst angesehen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
KSVG § 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2 § 2 S. 1 § 26 Abs. 1 S. 2 ;