LAG Hamm - Urteil vom 15.03.2012
15 Sa 1424/11
Normen:
§§ 241 II BGB; § 278 BGB; § 280 BGB; § 832 I BGB; § 831 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 7/10

Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Verwertung eines Sachverständigengutachtens; Gesundheitsbeschädigung

LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 1424/11

DRsp Nr. 2012/21445

Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Verwertung eines Sachverständigengutachtens; Gesundheitsbeschädigung

Entscheidung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde: Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages, Zusprechen von Schadensersatz nach ergänzender Beweisaufnahme

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 22.10.2009 - 2 Ca 643/08 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,

1.

an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.04.2008,

2.

an den Kläger 10.685,74 Euro brutto abzüglich gezahlten Krankengeldes in Höhe von 5.530,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.07.2008 zu zahlen,

3.

an den Kläger weitere 3.351,28 Euro brutto abzüglich gezahlten Krankengeldes in Höhe von 2.170,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.08.2008 zu zahlen,

4.

an den Kläger weitere 6.702,56 Euro brutto abzüglich gezahlten Krankengeldes in Höhe von 4.270,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 08.10.2008 zu zahlen,

5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15.