LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.03.2005
3 Sa 546/04
Normen:
TVK § 7 ; TVK § 15 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 30.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 724/04

Mitwirkungspflicht von Orchestermusikern bei Veranstaltungen Dritter im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 546/04

DRsp Nr. 2005/6863

Mitwirkungspflicht von Orchestermusikern bei Veranstaltungen Dritter im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers

»1. Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) muss nicht ausschließlich der Repräsentation des Arbeitgebers dienen.2. Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK muss auch nicht vom Arbeitgeber initiiert sein.3. Eine für Orchestermusiker mitwirkungspflichtige Veranstaltung "im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers" im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK liegt schon dann vor, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein beliebiger Dritter aus einem von diesem bestimmbaren, nicht rein kulturellen Anlass Veranstalter ist; auf der sich nicht nur, aber auch der Arbeitgeber beispielsweise mit der Aufführung musikalischer Ausschnitte der Spielzeit darstellt.4. Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) und des § 7 Abs. 1 Unterabsatz b) TVK müssen nicht kumulativ erfüllt sein.«

Normenkette:

TVK § 7 ; TVK § 15 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf gesonderte Vergütung für seine Mitwirkung im Orchester der Beklagten auf einer Jubiläumsveranstaltung der ... (Körperschaft öffentlichen Rechts, nachstehend "K").