LAG Köln - Urteil vom 08.05.2012
12 Sa 1125/11
Normen:
AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 31.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 8979/10

Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags

LAG Köln, Urteil vom 08.05.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 1125/11

DRsp Nr. 2012/16864

Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags

Parallelentscheidung zu 12 Sa 692/11.

Eine stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages bewirkt eine mittelbare Benachteiligung der vor dem Stichtag eingestellten Mitarbeiter wegen des Alters. Das gilt zumindest dann, wenn diejenigen Mitarbeiter, die vor dem Stichtag eingestellt wurden, im Zeitpunkt der unterschiedlichen Behandlung im Durchschnitt erheblich älter waren als diejenigen, die danach eingestellt wurden. Dies gilt insbesondere bei einer Ungleichbehandlung hinsichtlich der Übergangsversorgung.

Tenor